Verlängerte Wahlperiode erleichtert umfangreiche Reformvorhaben

Eine effektive politische Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger bleibt gewährleistet.


Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Dankert, verwies nach dem heute verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts noch einmal auf die Hintergründe der Entscheidung für eine verlängerte Wahlperiode.

„Das Landesverfassungsgericht hat heute eindeutig klar gestellt, dass die Verlängerung der Wahlperiode rechtmäßig ist. Ich halte den damals von allen Fraktionen des Landtages gemeinsam gefassten Parlamentsbeschluss auch nach wie vor für richtig. Angesichts der Phase der Konstituierung nach einer Wahl und den Monaten vor einer Wahl schafft die fünfjährige Dauer der Wahlperiode mehr Zeit für die im Parlament zu leistende Arbeit. So können wir politisches Geschehen längerfristig planen und umfangreiche Reformvorhaben – wie zum Beispiel die Verwaltungsmodernisierung – besser realisieren. Eine effektive politische Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger ist sehr wichtig; sie bleibt aber auch bei einer Wahlperiode von fünf Jahren gewährleistet. Außerdem haben wir parallel zur Verlängerung der Wahlperiode das Quorum für Volksbegehren von 140.000 auf 120.000 Wahlberechtigte gesenkt und damit die Möglichkeiten für die direkte demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessert“, so Dankert.

Der Landtag in M-V hatte im Juni 2006 die Änderung mehrerer Artikel der Landesverfassung beschlossen, darunter die Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre. In fast allen Bundesländern umfasst die Wahlperiode der Landesparlamente fünf Jahre, nur in Bremen und Hamburg wird bereits nach vier Jahren gewählt.

Abschließend erinnerte Dankert an eine weitere gemeinsam mit der Verlängerung der Wahlperiode beschlossene Änderung der Landesverfassung: „Im Juni 2006 haben wir auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung erweitert, um Kinder besser gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung zu schützen. Damit ist die CDU hier im Land übrigens schon weiter als im Bund, wo sie sich ja gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wehrt“ erklärte er. Darüber hinaus hatte der Landtag auch den Schutz von alten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen mit einem eigenen Verfassungsartikel hervorgehoben und den Tierschutz in der Landesverfassung verankert.