Tod durch Helium

Rostocker Rechtsmediziner fordern mehr Kontrolle des Internets

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock mahnt mehr konsequente staatliche Kontrolle im Internet an. Rechtsmedizinerin Anne Bittorf (26) hat im Rechtsmedizinischen Institut zwei junge Männer aus dem Großraum Rostock untersucht, deren Tod offenbar mit dem Einatmen von Helium in Zusammenhang steht. Bittorf recherchierte umfangreich zu diesem Thema im Internet und stellte fest, „dass man mühelos Handlungsanweisungen zum Selbstmord mit Helium finden kann. Ich finde das äußerst bedenklich“, sagt die junge Rechtsmedizinerin.

In Suizidforen wird sogar angeregt, die benutzten Gerätschaften wie Heliumflaschen, Plastiktüten und Schlauchsysteme nach dem Tod von eingeweihten Angehörigen entfernen zu lassen. So könne ein Suizid aus versicherungsrechtlichen Gründen verschleiert oder die Auffindesituation als „würdiger“ für den Verstorbenen dargestellt werden.

Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Berlin haben die Rostocker Rechtsmediziner Anne Bittorf und Dr. Johannes Manhart Fachkollegen auf das Problem mit einem Poster zum Helium-Tod aufmerksam gemacht und so inzwischen deutschlandweit das Interesse für dieses traurige Phänomen geweckt.
Die Gerichtsmediziner fanden durch die Interpretation der Obduktionsergebnisse im Vergleich mit den polizeilichen Ermittlungen heraus, dass der Erstickungstod der beiden jungen Männer (25/28) aus Mecklenburg offenbar durch das Einatmen von Helium verursacht wurde. Beide wurden mit einer über den Kopf gezogenen Plastiktüte gefunden. Unmittelbar neben beiden Toten, die unabhängig voneinander starben, befanden sich Heliumflaschen. Die Nachweismethoden von Helium in menschlichem Gewebe sind kompliziert. Deshalb arbeiten die Toxikologen des Rostocker Instituts für Rechtsmedizin im Augenblick daran, diese für den rechtsmedizinischen Alltag anwendbar zu machen.

Aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland verboten. Die Rechtslage für begleitete Suizide oder die so genannte Beihilfe zur Selbsttötung ist uneinheitlich und abhängig vom Einzelfall. Damit sich der angeleitete Selbstmord durch Helium vor allem in der jüngeren Generation, für die die Nutzung des Internets zum Selbstverständnis gehört, nicht etablieren kann, dürfen solche Informationen und Anleitungen nicht öffentlich zugänglich sein, sieht Anne Bittorf Handlungsdruck für die Politik.

Quelle: Universität Rostock