Thema im Landtag-Entwurf zur Änderung des Vergabegesetzes

Koalitionsvertrag wird umgesetzt

Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch (25.April 2018) im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. „Mit der nun geplanten Änderung setzen wir den Koalitionsvertrag um. Der vergabespezifische Mindestlohn soll 9,54 Euro brutto pro Stunde betragen. Der Mindestlohn wird in Zukunft jährlich angepasst werden. Maßstab hierfür ist die Entwicklung der tariflichen Monatsverdienste in Deutschland“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Im Entwurf des Gesetzestextes ist jetzt deutlicher als bisher geregelt, dass Nachunternehmer ebenfalls zur Zahlung des Mindestentgeltes verpflichtet werden sollen. Zudem werden Leiharbeitnehmer sowie Werkvertragsarbeitnehmer ausdrücklich in den Kreis der Begünstigten aufgenommen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestentgeltes soll nicht durch spezifische Vertragsgestaltungen umgangen werden können. „Auch hier gilt der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Aus diesem Grund sollen die Mindestlohn-Vorgaben auch bei allen Vergaben ohne Rücksicht auf den Auftragswert gelten“, so Glawe weiter.

Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Vergabegesetzes ist mit Auswirkungen im Sinne der Konnexität zu rechnen. „Für entstehende Mehrkosten der Kommunen sieht der Gesetzentwurf die Gewährung eines Ausgleichs in den Jahren 2018 und 2019 vor. Dafür wird ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es sich um einen vorübergehenden Aufwand handelt“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Die Berücksichtigung sozialer und auch anderer Kriterien wie Umweltfreundlichkeit und Innovation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht einem allgemeinen Trend auf europäischer wie auf nationaler Ebene.

Pressemitteilung / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V