Telefonwerbung – Das Übel an der Wurzel packen

Die Bundesregierung will reagieren, aber vielleicht zu sehr im Schongang

Rostock. Der Protest vieler frustrierter Verbraucher und die vielen Gespräche, die führende Verbraucherschützer in den letzten Monaten geführt haben, scheint jetzt etwas bewegt zu haben. Die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder hat sich am Freitag auf ihrem Treffen in Baden- Baden auf wichtige Schritte im Kampf gegen illegale Telefonwerbung verständigt. Zuvor hatten bereits die zuständigen Bundesminister Zypries und Seehofer Handlungsbedarf signalisiert. Nun sollen bis Mitte 2008 neue gesetzliche Regelungen der zunehmenden Telefonbelästigung Einhalt gebieten. Ob es aber gelingt, die unnachgiebigen Anbieter auf die Einhaltung des Verbots nicht gewollter Telefonwerbung zu trimmen, bleibt fraglich.

In der Branche ist Cold-calling, also der ungewollte „kalte“ Anruf, legitimes Mittel, um ahnungslose meist ältere Verbraucher in Verträge zu drängen. Das geschieht jährlich millionenfach, trotz Verbot. Nicht nur, dass sich fast 90 Prozent der betroffenen Verbraucher belästigt fühlen, sondern den geschulten Anrufern gelingt es mit Tricks und vielen leeren Versprechen, den Verbrauchern eine mündliche Zustimmung abzuringen. Auch, wenn sich viele Verbraucher nicht darüber im Klaren sind: Verträge, die auf diese Weise zustande kommen, sind bisher – bis auf Ausnahmen – gültig. Spätestens, wenn Rechnungen oder gar Mahnungen beim Verbraucher eintreffen, setzt das böse Erwachen ein.

Nun sollen die Anbieter eine schriftliche Widerrufsbelehrung vorlegen und dürfen bei Anrufen die eigene Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Ein Bußgeld soll sie davon abhalten, ohne die notwendige Zustimmung einen Verbraucher telefonisch zu behelligen.

„Die professionellen Telefonwerber, werden bis Mitte 2008 aber genug Zeit haben, sich auf diese strengeren Bedingungen einzustellen“, stellt Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der NVZ, fest. „Wir fordern wirksamere Vorschriften, wie zum Beispiel das Wirksamwerden eines Vertrages erst nach schriftlicher Bestätigung. Außerdem müssen die durch illegale geführte Werbeanrufe erlangten Gewinne abgeschöpft werden und der Anbieter muss beweisen, dass er tatsächlich eine Zustimmung zum Werbeanruf vom jeweiligen Verbraucher hat.“ Die Verbraucherschützer sind sich einig: Illegale Telefonwerbung darf sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen.