Erweiterter Pfändungsschutz für Altersvorsorge

Am 1. März 2007 ist das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfän­dungsschutz. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung zu seinen Lebzeiten hat. Der Pfändungsschutz tritt ein, wenn:

1)     Leistungen in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden,
2)     über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3)     die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4)     die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen Zahlung im Todesfall, nicht vereinbart wurde.

Ein Schuldner kann sich vor der Pfändung seiner Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung schützen, indem er sie in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lässt. Hierzu ist der Versicherer gem. § 173 Versicherungsvertrags­gesetz verpflichtet. Eine Auszahlungsmöglichkeit vor dem Rentenalter besteht dann nicht mehr. Besonders für Selbständige mit erheblichem Unternehmerrisiko empfiehlt sich die Umwandlung einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung, da so die angesparte Altersversorgung auch im Insolvenzfall geschützt und gesichert ist. Auch Arbeitnehmer können von dieser Umwandlung profitieren, da neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersversorgung bis zu 238.000 Euro angespart werden kann, die im Fall der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden muss, bevor Harz IV bezogen werden kann.

Die Neue Verbraucherzentrale in MV bietet persönliche Versicherungsberatungen sowie Beratungen zur Geldanlage und privater Altersvorsorge an. Eine Anmeldung unter (0381) 208 70 50 ist erforderlich. Telefonische Beratungen zu vorgenanntem Themenkreis sind möglich montags bis donnerstags von 10 -18 Uhr unter der kostenpflichtigen Rufnummer  09001 – 77 54 42 (für 1,50 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz).