SPD: Überbietungswettbewerb der LINKEN in Sachen Mindestlohn ist kontraproduktiv

Martina Tegtmeier: SPD-Fraktion setzt sich für schnelle Umsetzung der Regelungen zum Mindestlohn ein

Zur Ablehnung des Antrags der LINKEN für einen Mindestlohn von zehn Euro durch die SPD erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Martina Tegtmeier:

„Deutschland braucht dringend einen Systemwechsel hin zu einem gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn für alle Menschen. Dieser Systemwechsel benötigt breite gesellschaftliche Akzeptanz, wie ihn die Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro besitzt. Ein Überbietungswettbewerb, der auf die Höhe eines Mindestlohns abzielt, ist und bleibt kontraproduktiv und wird von der SPD abgelehnt“, so Martina Tegtmeier. Die SPD-Landtagsfraktion, so Tegtmeier, werde sich nachdrücklich für eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Regelungen zum Mindestlohn einsetzen. Hierzu gehört die Überarbeitung des Landesvergabegesetzes, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Land schafft. Nur Firmen, die mindestens einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zahlen, sollen bei einer Vergabe berücksichtigt werden.

„Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn als rechtliche Barriere, die den Missbrauch von Schlupflöchern für unmoralische Dumpinglöhne verhindert. Wer voll arbeitet, der muss von seiner Arbeit auch ohne staatliche Unterstützung leben können. Alles andere ist staatliche Alimentierung von Unternehmensgewinnen auf Kosten der Allgemeinheit“, so Martina Tegtmeier abschließend.

Hintergrund:

Von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würden nach einer Studie der Prognos AG im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung deutschlandweit rund fünf Millionen Menschen profitieren. Zudem würden die öffentlichen Kassen Deutschlands um voraussichtlich 7,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Die Niedriglohnschwelle für Ostdeutschland liegt aktuell bei 7,03 Euro brutto. Die Mindestlohnforderung von 8,50 Euro leitet sich aus der bundesweiten Definition Existenzsichernden Einkommens ab. Dieses liegt bei monatlich mind. 1054,00 Euro netto, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Brutto-Stundenlohn von 8,50 Euro entspricht.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion