“Schutzgeldforderung“ für unlautere Telefonwerbung?

„SPARBLUME“ greift nach dem Geld der Verbraucher.

Über dubiose Anbieter, die mit einem unerbetenen so genannten „kalten Anruf“ versuchen Kunden zu gewinnen berichtete die Neue Verbraucher-zentrale schon häufig. Jetzt aber wird diese illegale Masche noch übertrumpft. Verbraucher werden angerufen und auf die leidigen Werbeanrufe verschiedener Anbieter hin angesprochen. Auch die Firma Sparblume UG aus Köln stellt sich ritterlich vor die Verbraucher und verspricht Abhilfe. Selbstverständlich nur gegen ein Entgelt in Höhe von 49,90 Euro.

Verbraucherberater Joachim Geburtig empfiehlt dringend, sich nicht auf solche dubiosen Angebote einzulassen und im Zweifelsfall einfach aufzulegen. Viele Verbraucher behaupten, dass sich Anrufer als Verbraucherzentrale ausgegeben und trotz Absage ein Vertragsverhältnis zusenden. Geburtig versichert, dass die Neue Verbraucherzentrale keine Verbraucher zu Hause anruft und ein Vertragsverhältnis anbietet.

Die Verbraucherzentrale ist Verbrauchern gern behilflich, sich kostenfrei in Schutzlisten für E-Mail, SMS, Telefon, das heißt in so genannte Robinsonlisten einzutragen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis mit der „Sparblume“ kann jederzeit widerrufen werden, da die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

Geldstrafen für unerlaubte Werbeanrufe oder für die Unterdrückung der Rufnummern sollen Verbraucher besser schützen. Zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regelungen ist die Bundesnetzagentur. Diese ist auf die Unterstützung der Verbraucher angewiesen, denn sie kann nur konkrete Vorfälle erfassen und verfolgen.

Die Mitteilung kann mittels eines Formblattes, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) abrufbar ist, versendet werden oder formlos erfolgen an: Bundesnetzagentur, Nördelstraße 5, 59872 Meschede bzw. telefonisch 0291 – 99 55 206 Ratsuchende können sich aber auch an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

Joachim Geburtig