Schlupp: Kindeswohl rückt in den Mittelpunkt

Der Sozialausschuss des Landtages hat heute die Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst abgeschlossen.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beate Schlupp zeigte sich zufrieden, dass der Landtag damit einen klaren Fokus auf den Schutz des Kindeswohles lege.

„Nach den Erfahrungen mit Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung der zurückliegenden Jahre musste gehandelt werden. Angesichts der Tatsache, dass bis zu zwanzig Prozent der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Kleinkindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, war hier ein gesetzgeberischer Ansatz notwendig

Wir wollen, dass die Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend werden. Um dies zu erreichen, werden Eltern, die nicht zur Vorsorgeuntersuchung erschienen sind, künftig angeschrieben und zur Teilnahme an der Untersuchung eingeladen. Kommen sie dieser Einladung nicht nach, wird das Jugendamt Kontakt mit den Eltern aufnehmen. Ich bin zuversichtlich, dass sich durch diese Regelung Fälle von Elternüberforderung und drohender Kindeswohlgefährdung rechtzeitiger erkennen lassen und in solchen Fällen schnell Hilfe und Unterstützung angeboten wird.

Die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten vom vergangenen Wochenende weise ich noch einmal ausdrücklich zurück. Der Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet. Gleichzeitig ist jedoch auch klar, dass kleinkarierte datenschutzrechtliche Vorbehalte nicht dem Schutz von Kindern im Wege stehen dürfen“, unterstrich Beate Schlupp.

Der im Sozialausschuss beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Plenum zugeleitet und kann dann im September vom Landtag beschlossen werden.