Rühs: Bundestag macht mit Entscheidung Jobcenter sicher

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat den heutigen Beschluss des Bundestages zur Reform der Jobcenter begrüßt. Es sei gut, dass die erforderliche Grundgesetzänderung mit den Stimmen von Union, FDP, SPD und Grünen nun beschlossen sei.

„Für uns war immer wichtig zu erreichen, dass die betroffenen Arbeitslosen, insbesondere die Hartz-IV-Empfänger und ihre Familien, auch künftig aus einer Hand betreut werden. Es ist deshalb nur zu begrüßen, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundestages die dazu erforderliche Grundgesetzänderung auf dem Weg ist. Ich rechne fest damit, dass der Bundesrat der Grundgesetzänderung noch vor der Sommerpause zustimmen wird.

Der Bundestag hat heute auch den Weg frei gemacht, die bislang auf 69 begrenzte Zahl der so genannten Optionskommunen auf bis zu 110 zu erhöhen. Die Ausweitung der Möglichkeiten zu der Option sind auch für unser Land interessant, auch wenn die Mehrheit von zwei Dritteln, mit denen ein Kreistag oder eine Stadtvertretung dafür votieren muss, natürlich eine sehr hohe Hürde darstellt. Trotzdem denke ich, dass gerade vor dem Hintergrund der Kreisgebietsreform die neuen Körperschaften diese Option offensiv prüfen sollten”, so Günter Rühs.

Jutta Hackert