Ringguth: Verfrühter Aktionismus schadet!

Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolf-Dieter Ringguth, warnte nach der Anhörung im Innenausschuss zur Arbeitszeitregelung bei der Berufsfeuerwehr vor verfrühtem Aktionismus.


„Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass es zur Arbeitszeitregelung bei der Berufsfeuerwehr sehr unterschiedliche Ansichten gibt. So hat z. B. die Hansestadt Rostock die Arbeitszeit auf europarechtskonforme 12-Stunden-Schichten umgestellt. In anderen kreisfreien Städten gilt nach wie vor der 24-Stunden-Dienst.

Jedoch fand die Anhörung zu früh statt. In den kreisfreien Städten wird seit Anfang Januar eine einjährige Erprobungsphase durchgeführt. Erst am Ende dieser Testphase wird abschließend entschieden werden, ob in der Arbeitszeitverordnung Ausnahmeregelungen zur Europäischen Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen werden.“

Wolf-Dieter Ringguth wies darauf hin, dass für die Aufnahme einer Ausnahmeregelung bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. die Gefährdung des Brandschutzes erfüllt sein müssen.

„Nur wenn solche Voraussetzungen vorliegen, wird der Innenminister die Arbeitszeitverordnung ändern und eventuelle Ausnahmeregelungen aufnehmen“, so Wolf-Dieter Ringguth abschließend.