Ringguth: Koalition bringt Novelle des Brandschutzgesetzes auf den Weg

Die Regierungskoalition hat heute im Landtag die Novelle des Brandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD wird der demografischen Entwicklung im Land Rechnung getragen.


„Mit dem heute von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf wird die Anhebung der Altersgrenze für den Übertritt in die Reserve- bzw. Ehrenabteilung auf den Weg gebracht. Dadurch wird es künftig möglich sein, über das 65. Lebensjahr hinaus, aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren zu bleiben. Wir tragen damit einerseits der Tatsache Rechnung, dass viele ältere Kameraden auch mit 65 Jahren gesundheitlich in der Lage sind, den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren zu leisten. Gleichzeitig wird so der Kreis der potenziellen Mitglieder in den Reserveabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren erweitert. Dies sichert die tägliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte des aktiven Dienstes vor Ort“, zeigte sich der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes im Landtag sicher.

„Wir tragen mit der Gesetzesnovelle der demografischen Entwicklung im Land Rechnung. Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern ist bereits durch die große Zahl der Berufspendler angespannt. Durch die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze wird hier Entlastung geschaffen und zugleich in einer älter werdenden Gesellschaft dem Wunsch vieler erfahrener Feuerwehrleute nach tatkräftiger Mitwirkung in ehrenamtlichen Strukturen nachgekommen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes sei eine rechtliche Absicherung der Amtswehrführer. Diese wurden in der Vergangenheit ohne ausreichende gesetzliche Grundlage in den neu gebildeten Ämtern gewählt. Die Koalition sichere jetzt diese einheitliche Führungsstruktur ab, schaffe Rechtssicherheit für die bereits gewählten Amtswehrführer und trage deren Bedeutung durch die konkrete Nennung bestimmter Aufgabenbereiche Rechnung. Der Amtswehrführer sei künftig das Bindeglied zwischen dem Kreis- und Gemeinde- bzw. Ortswehrführer.