Reinhardt: Letzte Hürde zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens genommen

Mit dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Zulässigkeit der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten in der Schule ist nun der Weg für die so genannten Kopfnoten endgültig frei, zeigte sich der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marc Reinhardt, zufrieden.


„Die Einführung von Kopfnoten stärkt den Erziehungsauftrag der Schule und bereitet die Schüler auf das künftige Leben vor. Die Bewertung von Selbständigkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Toleranz und Respekt gibt Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Richtschnur für die demokratische Gesellschaft. Damit leisten Kopfnoten auch einen unerlässlichen Beitrag zur Demokratieerziehung und umfassenden Persönlichkeitsentwicklung der nachwachsenden Generation.

Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald heute klar für die Zulässigkeit der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten entschieden hat. Damit ist der Weg für die so genannten Kopfnoten nun endgültig frei.

Die künftig auf einem Zusatzblatt vorgenommene Bewertung kann für Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Plus für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz darstellen“, zeigte sich Marc Reinhardt zuversichtlich.