Rechte der Bahnkunden

Bundesweite Warnstreiks

Auf verschieden Bahnhöfen kam es am Dienstag  durch den Warnstreik der Gewerkschaften Transnet und GDBA bundesweit zu Behinderungen im Bahnverkehr. Weitere Streiks sind in naher Zukunft nicht ausgeschlossen.

Nicht jede Beeinträchtigung muss der Verbraucher jedoch hinnehmen informierte Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock. Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, haben die Möglichkeit, ihre Fahrkarte im Reisezentrum kostenlos umzutauschen oder erstatten zu lassen. Alternativ können Reisende auch den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie Sparpreis oder Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Wen aber eine nennenswerte Verspätung von mehr als einer Stunde trifft, hat Anspruch auf eine teilweise Fahrpreiserstattung, auch wenn  die Bahn einen Streik immer wieder als „höhere Gewalt“ einstufen möchte. Formulare gibt es bei den Zugbegleitern oder in den Reisezentren.

Eine Hotline der Bahn AG unter der Nummer 0 8000 99 66 33 informiert Reisenden über aktuelle Beeinträchtigungen.