Pilotprojekts soll bis zum 31.10.2011 erprobt werden
Mit dem Pilotprojekt „Einführung von Videotelefonie im Justizvollzug und in den Sozialen Diensten der Justiz im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“ wollen die Justizbehörden den praktischen Einsatz der Videotelefonie in der Kommunikation zwischen Mitarbeitern der Sozialen Dienste, den Justizvollzugsanstalten, auch gemeinsam mit Strafgefangenen erproben. Das Pilotprojekt wird von der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH unterstützt.
Mit dem seit dem 1. Juli 2007 eingeführten Konzept der Integralen Straffälligenarbeit (InStar) ist das strukturierte, koordinierte und zielorientierte Zusammenwirken im Bereich der ambulanten und stationären Straffälligenarbeit innerhalb des Justizressorts gesichert.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Neben dem bewährten standardisierten Formular- und Dokumentationswesen kommt gerade dem persönlichen Informationsaustausch im Einzelfall zwischen Bewährungshelfern, der Führungsaufsichtsstelle und den zuständigen Mitarbeitern in den Justizvollzugsanstalten auch unter Beteilung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll bis zum 31.10.2011 erprobt werden, in welcher Weise InStar mit dem Instrument der Videotelefonie eine weitere Unterstützung und praktische Ergänzung erfahren kann. Ziel des Projektes ist es, die Nutzungsmöglichkeiten und den Nutzungsumfang unter Praxisbedingungen zu testen. Abgesehen von Fallkonferenzen sind Anwendungsmöglichkeiten nicht nur in der Phase der Aufnahme, sondern auch in der Entlassung aus dem Justizvollzug eröffnet.“
Als Pilotbehörden sind die Justizvollzugsanstalt Bützow und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit mit den Geschäftsbereichen in Rostock und Schwerin beteiligt. Für die Auswahl der Pilotbehörden war maßgeblich, dass zwischen ihnen die größte Anzahl von Anwendungsfällen während der Erprobung zu erwarten ist.
Quelle: Justizministerium MV