Nordkirche: Vertrag von Land und Kirchen besteht weiter

Landesbischof von Maltzahn: „Vorliegende Protokollnotiz wichtige Entscheidungsgrundlage für die Synodalen …“

Schwerin/Greifswald (rn). Die Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident Erwin Sellering (Foto/rechts) und die Bischöfe der beiden Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), haben am Dienstagmittag eine Protokollnotiz zum Staat-Kirche-Vertrages (Güstrower Vertrag) unterzeichnet.

FladeAusserdem haben Andreas Flade (Foto/links), amtierender Oberkirchenratspräsident Mecklenburgs, und der pommersche Konsistorialpräsident Peter von Loeper das Dokument unterschrieben.

Diese Protokollnotiz zum Güstrower Vertrag von 1994 war von den Kirchen erbeten worden, da am kommenden Wochenende die Landessynoden Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns über die Bildung einer Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Norddeutschland beschließen wollen.
Mit der Protokollnotiz wird festgestellt, daß die neue Kirche Rechtsnachfolgerin der beiden evangelischen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern sein wird und daß die Bestimmungen dieses Vertrages durch die angestrebte Fusion nicht berührt sind.

Der pommersche Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit dankte der Landesregierung für die zeitgerechte Überprüfung des Vertragsentwurfes und die Protokollnotiz. „Es entspricht der bisherigen verläßlichen Zusammenarbeit von Land und Kirchen, daß der am 5. Februar unterzeichnete Fusionsvertrag zügig geprüft wurde. Mit dieser Erklärung liegt eine wichtige Grundlage für die anstehende Synodalentscheidung
vor.

Die kirchliche Präsenz wird auch nach der Gründung der Nordkirche im Bundesland unverändert sein. Darauf können sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger verlassen.“
MaltzahnDer mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn (Foto/rechts) erklärte: „Die vorliegende Protokollnotiz ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Synodalen, denn sie verdeutlicht, dass der Güstrower Vertrag auch in Zukunft in bewährter Weise das Miteinander zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und evangelisch-lutherischer Kirche bestimmen wird. Mein Dank gilt allen Beteiligten auf Seiten des Landes, die für die zügige Prüfung gesorgt haben.“

Die drei Landessynoden werden am Wochenende über den Fusionsvertrag zur Bildung einer gemeinsamen Kirche entscheiden. Das Ergebnis wird Sonnabendnachmittag erwartet.

F.: Kirche M-V