Neue Ämterstruktur im Bereich Landwirtschaft und Umwelt

Ab morgen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Ämterstruktur im Bereich Landwirtschaft und Umwelt.

Die derzeit sechs Ämter für Landwirtschaft fusionieren mit den fünf Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur zu insgesamt vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte ist für dieLandkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und die Stadt Neubrandenburg zuständig. Es arbeitet an den Standorten Altentreptow und Neubrandenburg.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg an den Standorten Bützow und Rostock ist für die Landkreise Bad Doberan, Güstrow und die Hansestadt Rostock zuständig.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern umfasst dieLandkreise Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen, Uecker-Randow, die Hansestadt Greifswald und die  Hansestadt Stralsund. Seine Standorte sind Ferdinandshof, Franzburg, Stralsund und Ueckermünde.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist für die Landkreise Ludwigslust, Nordwestmecklenburg, Parchim und die  Landeshauptstadt Schwerin sowie die  Hansestadt Wismar zuständig. Es arbeitet an den  Standorten Parchim, Schwerin und Wittenburg.

Abweichend von der generellen Aufgabenzuteilung ist das STALU Mecklenburgische Seenplatte auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts auch für den  Landkreis Uecker-Randow und auf dem Gebiet des Abfallrechts auch für den Standort der Deponie Stern-Dennin (Landkreis Ostvorpommern) zuständig.

Für alle Entscheidungen auf dem Gebiet
1. Agrarinvestitionsförderung,
2. integrierte Produktion von Obst und Gemüse,
3. Förderung des Kleingartenwesens

ist das StALU Westmecklenburg landesweit zuständig.

Eine endgültige Festlegung der Amtssitze der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erfolgt  erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Mitarbeiter der Ämter sind unter den bisherigen Adressen und Telefonnummern auch weiterhin zu erreichen.