Musiktauschbörsen – bei rechtswidriger Nutzung drohen Abmahnungen

Vorsicht bei kostenlosen Tauschangeboten im Internet
Kostenlos an die gewünschte Musik oder den neusten Film zu gelangen, wer träumt nicht davon. Zahlreiche Jugendliche durchforsten das Internet und werden oft bei Online-Tauschbörsen fündig.

Während sie sich selbst Musik von fremden Rechnern herunterladen, haben andere Nutzer Zugriff auf das eigene Musikarchiv. Sie sind also auch selbst Anbieter und verletzen damit oftmals das Urheberrecht. Urheberrechtsverstöße, besonders im Internet, werden von Unternehmen und Anwälten zunehmend rechtlich verfolgt und können Verbraucher mit Forderungen von teilweise mehreren tausend Euro für Schadensersatz und Anwaltskosten teuer zu stehen kommen. Verbraucherschützer Joachim Geburtig empfiehlt, die Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auf Abmahnungen und Unterlassungsklagen nicht zu reagieren, kann rechtliche Nachteile haben.

Allerdings ist das Herunterladen und Brennen von Musik oder Filmen aus dem Internet keineswegs immer illegal oder gar kriminell. Vielmehr gestattet das Gesetz außer bei Computerprogrammen grundsätzlich die Erstellung einzelner Privatkopien. „Unzulässig und nach gegenwärtiger Rechtslage auch strafbar ist das Brennen und Herunterladen jedoch dann, wenn ein wirksamer Kopierschutz geknackt wurde oder eine offensichtlich rechtswidrig erlangte Vorlage benutzt wurde“, erläutert Geburtig. Bei kostenlosen Tauschangeboten besteht in der Regel die Gefahr einer Rechtsverletzung. Verbraucherschützer Geburtig rät: Hände weg von kostenlosen Tauschangeboten im Internet.

Die Rechte des Urhebers an Fotos, Texten, Software, Musik und Filmen, werden durch das Urheberrecht geregelt.