Mit Bonuspunkten zum Familienurlaub

Neues System bei der Förderung von Familienerholung

Mit einem neuen Bonuspunktesystem hat Sozialminister Erwin Sellering die Förderung von Familienurlaub in Mecklenburg-Vorpommern mit Anreizen für Familienbildung verknüpft. „Gerade kinderreichen Familien und Alleinerziehenden fällt es oft nicht leicht, einen gemeinsamen Urlaub mit den Kindern zu finanzieren. Die Landesregierung will dabei helfen. Und gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Eltern noch mehr Bildungsangebote wahrnehmen“, sagte Sellering am Montag in Schwerin. Eltern können künftig bei Familienbildungsmaßnahmen –  zum Beispiel bei einem Elterntraining oder bei einem Kochkurs in einer Kita – Punkte sammeln, die sie dann in den Familienferienstätten des Landes einlösen können. Jeder Punkt ist pro Familienmitglied 20 Euro wert. Das heißt, eine Übernachtung in einer Familienferienstätte wird für jedes Familienmitglied um 20 Euro günstiger. Für die Förderung von Familienerholung stehen jährlich 100 000 Euro zur Verfügung.

„Die Familien profitieren in doppelter Hinsicht von diesem System“, sagte Sellering. „Mit jeder Unterrichtsstunde lernen die Eltern etwas Neues über Erziehung, Ernährung, Gesundheit und vieles mehr. Und mit jedem Kurs wächst ihr Punktekonto und damit die Aussicht auf einen erlebnisreichen und kostengünstigen Urlaub mit ihren Kindern.“

Bislang hatte das Sozialministerium bedürftigen Familien auf Antrag Zuschüsse zur Familienerholung gewährt. Künftig wird diese Förderung auf der Basis der Bonuspunkte erfolgen und an weitere Voraussetzungen geknüpft sein. Teilnehmen können alle Alleinerziehenden aus Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und Familien mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre Kinder zu allen U-Untersuchungen gebracht haben und dass es im Impfpass der Kinder keine Lücken gibt. Für das Bonus-System gelten weiterhin Einkommensgrenzen, da vor allem Familien unterstützt werden sollen, die sich einen Urlaub sonst nicht ohne weiteres leisten können.

Den Familien im Land soll außerdem eine erheblich erhöhte Förderung der Krippen zu Gute kommen. „Wir werden in den kommenden Jahren insgesamt 39 Millionen Euro investieren, um für die unter Dreijährigen in den Krippen noch bessere Bedingungen für die     frühkindliche Förderung zu schaffen“, sagte Sellering. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt. Grundlage dafür ist die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren und die Gesamtzahl der Kinder in dieser Altersgruppe. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen eine Prioritätenliste der zu fördernden Investitionsmaßnahmen vorlegen. Im Jahr 2008 stehen rund 6,8 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2009 werden es 6,7 Millionen Euro sein.

Alle öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen, die in Mecklenburg-Vorpommern Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr fördern, können Anträge stellen. Die Mittel können für die Verbesserung der Ausstattung  sowie die Modernisierung von Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige eingesetzt werden. „Es geht vor allem um ein noch besseres Angebot bei der frühkindlichen    Bildung, Erziehung und Betreuung“, sagte Sellering. „Weitere Schwerpunkte liegen unter anderem bei besserer Verpflegung und Ernährung.“ Auch Angebote in den Bereichen Bewegung und Sport, Begegnung und Kommunikation sollen gefördert werden.