Ministerin Kuder zum Kindertag 2009

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) erinnert an den Internationalen Tag des Kindes am 1. Juni und bekräftigt Forderung nach Kinderrechtsbeauftragten

Der Weltkindertag ist in vielen Kulturen ein Feiertag für Kinder. Er ist zugleich auch ein kinderpolitischer Tag, welcher die Bedürfnisse von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rücken soll.

Anders als Erwachsene können Kinder Ihre Interessen nicht bzw. nur sehr begrenzt wahrnehmen. Daher bedarf es eines „starken Vertreters“ für ihre jeweiligen Rechte und ihre Interessen.

Justizministerin Kuder: „Es ist mir ein großes Anliegen, Kinderrechte gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und sie vor allem sichtbar werden zu lassen. Ein Kinderrechtsbeauftragter könnte meines Erachtens diesem Anliegen gerecht werden.

Damit den Interessen und Rechten von Kindern und Jugendlichen angemessen nachgegangen werden kann, muss diese Stelle unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen sein. Der Kinderrechtsbeauftragte, der ein wahrnehmbares Gesicht für unsere Kinder haben sollte, wahrt die Interessen der Rechte von Kindern und entwickelt sie in allen gesellschaftlichen Bereichen weiter.

So soll er auch die Möglichkeit eröffnen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber staatlichen oder kommunalen Verwaltungen zu vertreten. Aufgabe für den Kinderrechtsbeauftragten wäre beispielsweise die Sicherung der kontinuierlichen Beteiligung der Kinder in der Kommune, das Organisieren von Kinderparlamenten, die Einladung zu Kinderforen.“

„Mein Vorschlag,“ so die Ministerin weiter, „wird derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert. Gleichzeitig stehe ich auch mit dem Kinderrechtsbeauftragen der Republik Polen, Herrn Marek Michalak, in regem Austausch, der diese Funktion bereits seit mehreren Jahren ausübt.

Aus seinen Erfahrungen können wir für die „Einrichtung“ eines Kinderrechtsbeauftragten lernen.“

Der besondere Schutz von Kinderrechten ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, welche die Bundesrepublik Deutschland am 6. März 1992 unterzeichnet hat. Die Konvention schützt Kinder, indem sie das Recht auf Schutz, das Recht auf Förderung und das Recht auf Beteiligung herausstellt. Diesen Rechten wurde in der Vergangenheit nicht immer Rechnung getragen.