Mehr Leistungen für Pflegebedürftige

Faltblatt der Verbraucherzentrale informiert

Verbesserte Leistungen und neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen – das ist das Ergebnis des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das seit 1. Juli 2008 in Kraft ist.

Davon können in erster Linie altersverwirrte Menschen profitieren. Aber auch Familienangehörige werden gestärkt, damit Hilfsbedürftige so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Nahe Angehörige haben nun die Möglichkeit, sich für die Dauer von bis zu sechs Monaten unentgeltlich von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Familienmitglieder zuhause zu versorgen. In dieser Zeit beziehen die Beschäftigten zwar kein Gehalt, sind jedoch weiterhin sozialversichert. Angehoben wurden ebenfalls die finanziellen Leistungen: In Pflegestufe I von 384 Euro monatlich auf 420 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 980 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.470 Euro.

Diese und weitere nützliche Informationen zur Pflegereform haben Verbraucherzentralen in dem kostenlosen Faltblatt „Die Pflegereform – das ist neu“ zusammengestellt. Erhältlich ist es in den sechs Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V., Adressen und Öffnungszeiten finden Sie im Internet unter www.nvzmv.de. Bei Bedarf wird es auch zugeschickt. Unter der Service-Nummer (0381) 208 70 50 kann es bestellt werden.

Neue Verbraucherzentrale in
Mecklenburg und Vorpommern e. V.
Strandstraße 98, 18055 Rostock