Löttge: Urteil des Bundesfinanzhofes ist eine Chance für neue Überlegungen

Der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mathias Löttge, bezeichnete das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Pendlerpauschale als wichtige Chance, um die Weiterentwicklung der Pendlerpauschale nochmals zu diskutieren.

„Für Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland, in welchem fast jeder Arbeitnehmer weite Strecken zur Arbeit zurücklegen muss, ist die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofes zumindest kurzfristig ein positives Signal. Die meisten Arbeitnehmer sind für den Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen und durch hohe Benzinpreise ohnehin massiv belastet“, so Mathias Löttge.

Der CDU-Finanzpolitiker hob hervor, dass die Streichung der alten Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 ein Beitrag zur dringend erforderlichen Sanierung der Staatsfinanzen war. Dies dürfe jetzt nicht vergessen werden, denn die Streichung der alten Pauschale habe Bund und Länder jeweils rund eine Milliarde Euro, den Kommunen 500 Millionen Euro pro Jahr an Mehreinnahmen beschert. Richtig sei aber auch, dass die Streichungen von Subventionen auf der anderen Seite auch zu Steuerentlastungen für die Bürger führen müssen. Dies sei bei der Pendlerpauschale nicht der Fall und habe zu den heute verhandelten Klagen geführt.

„Wenn das Bundesverfassungsgericht dem Urteil des Bundesfinanzhofes folgt, ist dies auch die Chance für neue Überlegungen zur steuerrechtlichen Behandlung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Wir brauchen gerade im Interesse der vielen Pendler in unserem Land ein ausgewogenes Modell“, so Mathias Löttge abschließend.