Das Landeskartellamt hat Vorwürfe gegen die Nordzucker AG (Braunschweig) im Zusammenhang mit dem Abkauf von Rübenquoten bei Landwirten in der Region Güstrow geprüft.
Die Nordzucker Holding AG stand unter dem Vorwurf, potentielle Wettbewerber dadurch zu behindern, dass sie im Rahmen der sogenannten Rückgabe von Quotenlieferrechten durch eine umstrittene Vertragsklausel den rübenanbauenden Landwirten künftig den Rübenanbau generell untersagen wollte.
Die Nordzucker Holding AG hat nun Stellung genommen und der Landeskartellbehörde gegenüber verbindlich erklärt, dass sich der Rübenanbauer mit der Vereinbarung „lediglich verpflichtet, zukünftig keine Quotenzuckerrübenlieferungen an die Nordzucker AG bzw. deren Rechtsnachfolger vorzunehmen. Die Nordzucker Holding AG wird aus der Vertragsregelung keine Rechte (…) dahin herleiten, zukünftigen Zuckerrübenanbau zu unterlassen“, heißt es in einem Schreiben des Unternehmens.
Landwirte, die in der Region künftig aus Zuckerrüben Dicksaft statt Zucker als Grundstoff für die Herstellung von Bioethanol herstellen wollen, hatten dem Konzern einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Das Unternehmen hat gegenüber der Behörde angekündigt, allen von der umstrittenen Vereinbarung betroffenen Landwirten eine entsprechende Erklärung abzugeben und dies auch auf der Internetseite des Nordzucker-Konzerns klarzustellen.
Die Landeskartellbehörde wird die Umsetzung der angekündigten Schritte kontrollieren. Inzwischen liegt der Vorgang auch beim Bundeskartellamt vor.
Die Nordzucker AG will das Güstrower Werk mit Ende der Zuckerrübenverarbeitung 2008 schließen. Betroffen sind knapp 150 Beschäftigte.