Wie das Landesverfassungsgericht informierte, hat es die im März 2011 gestellte kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Neubrandenburg gegen das Landkreisneuordnungsgesetz durch einstimmigen Beschluss verworfen. so sei die Beschwerde insofern unbegründet, als dass die angegriffenen Normen bereits in den Entscheidungen des Gerichts vom 18. August 2011
verfassungsrechtlich überprüft wurden, heißt es.