Kommunalfinanzbericht 2015 vom Landesrechnungshof M-V vorgelegt

Bericht in Schwerin vorgestellt


Der Präsident des Landesrechnungshofes, Dr. Tilmann Schweisfurth, hat heute in Schwerin den Kommunalfinanzbericht vorgestellt. Der erste Teil des Jahresberichts 2015 enthält neben Analysen der kommunalen Finanzlage auch Stellungnahmen zu aktuellen kommunalpolitischen Themen sowie vor allem Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes.

Kommunale Haushalte ohne Sondereffekte im Plus (Tzn. 39-79)

Der erste Blick auf die kommunale Finanzsituation Mecklenburg-Vorpommerns zeige, dass sich diese im Vergleich zum Vorjahr scheinbar verschlechtert habe. Die Daten signalisierten für das Jahr 2014 mit 7 Mio. Euro zunächst ein geringfügiges Defizit.

Ohne Sondereffekte wiesen die Kommunen allerdings einen nicht unerheblichen Überschuss auf. „Zum einen wird das Ergebnis durch die Stadt Stavenhagen beeinflusst, die das Jahr 2014 aufgrund von Steuerrückzahlungen mit einem Defizit von 17 Mio. Euro abschloss“, erklärte Dr. Schweisfurth.

Zum anderen sei das Ergebnis durch einen statistischen Effekt gegenüber dem Kommunalen Aufbaufonds inHöhe von -44,6Mio. Euro beeinflusst. Korrigiere man das Gesamtergebnis der amtlichen Statistik um diese beiden negativen Werte, ergäbe sich für die gesamten kommunalen Ebene Mecklenburg-Vorpommerns ein Überschuss von 54,6 Mio. Euro.

Dass die Kommunen hierzulande trotzdem ihre Einnahmen erhöhen und insbesondere auch ihre Ausgaben senken müssen, werde im Ländervergleich deutlich.

„Auf der einen Seite gibt es konsumtive Mehrausgaben und auf der anderen Seite nicht genutzte Einnahmemöglichkeiten“, so Dr. Schweisfurth. Dies könne sich sowohl die kommunale Familie als auch das Land nicht dauerhaft erlauben.

Zur Deckung der Ausgaben hätten die Kommunen daher ihre Einnahmen aus Entgelten und eigenen Steuern zu erhöhen und Ausgaben zu senken. Das Land könne jedoch die Kommunen mit flankierenden Maßnahmen bei der Verbesserung der kommunalen Verwaltung unterstützen.

Vereinheitlichung der Informationstechnik auf kommunaler Ebene durch Vorgaben des Landes (Tzn. 80-89)

Im IT-Bereich seien erhebliche Effizienz- und Effektivitätspotenziale vorhanden, die zum Beispiel durch eine Vereinheitlichung der IT im Land gehoben werden könnten.

So wäre eine einheitliche Verwaltungspraxis durch Größenvorteile herzustellen, eine sparsame und effiziente Haushaltsführung der Kommunen zu erreichen und Bruchstellen zwischen den IT-Systemen des Landes und der Kommunen vermeidbar.

Der Landesrechnungshof habe gutachterlich untersuchen lassen, ob und wie IT-Vorgaben des Landes für die Kommunen rechtlich möglich seien. Im Ergebnis komme das Gutachten zu dem Schluss, dass dies durch gesetzliche Regelungen machbar sei,sofern diese prozessbezogen wären und die inhaltliche Ausgestaltung der Aufgabe weiterhin den Gemeinden überlassen bliebe.

„Ich kann dem Land nur empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen“, sagte Dr. Schweisfurth. So ließen sich schnell Wirtschaftlichkeitsreserven bei den Kommunen mobilisieren.

Einstandspflichten des Landes für kommunale Schulden bestehen nur in Ausnahmefällen (Tzn. 100-107)

Das Ansteigen des Kassenkreditbestandes auf 732 Mio. Euro der Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns werde mit Sorge verfolgt. Dies sei ein Indikator dafür, dass einige Kommunen finanzwirtschaftlich schlecht aufgestellt wären. Die bisher theoretische Frage, was folge, wenn einzelne Kommunen ihre Kredite einmal nicht mehr bedienen könnten, habe der Landesrechnungshof in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen.

Rechtsprechung auf diesem Gebiet sei bisher nur rudimentär vorhanden. Das Rechtsgutachten, dessen Ergebnisse vorsichtig zu werten seien, weil hier Neuland betreten werde, komme letztlich zu dem theoretischen Schluss, dass eine Einstandspflicht des Landes nur ausnahmsweise bestehe.

Die Kommunen stünden zunächst in einer Eigenverantwortung und haben sich daher selbst intensiv um eine nachhaltige Haushaltsführung zu bemühen.

„In nur sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und bei Vorliegen besonderer Umstände können Einstandpflichten des Landes bestehen“, erläuterte der Präsident. Beispielsweise komme eine verschuldensabhängige Haftung des Landes für Pflichtverletzungen im Rahmen der Kommunalaufsicht in Betracht. „Eine Stärkung der Kommunalaufsicht personell und instrumentell fordern wir seit Jahren, nicht zuletzt um potenzielle finanzielleRisiken des Landes aus Aufsichtsmängeln zu reduzieren“, führte Dr. Schweisfurth aus…

Auszug / Pressemitteilung / Landesrechnungshof M-V

Anmerkung: Der Kommunalfinanzbericht 2015 kann im Internet unter www.lrh-mv.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Foto/Michels: Notfalls muß das Schweriner Schloss zwangsversteigert werden…