Innenministerium M-V entscheidet zu Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept

Der Staatssekretär im Innenministerium M-V, Thomas Lenz, hat heute dem Landkreis Nordwestmecklenburg die Entscheidung des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2007 mitgeteilt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung durch den Landkreis ist damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet.

Die beantragte Kreditgenehmigung konnte aufgrund der nicht mehr bestehenden Leistungskraft zunächst nicht erteilt werden.

Staatssekretär Lenz stellte in Aussicht, diese Entscheidung zu überdenken, wenn der Landkreis – wie angeordnet – einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung fasst, die einen um 8,2 Mio. EUR reduzierten Fehlbedarf ausweist und ein rechtmäßiges Haushaltssicherungskonzept vorlegt. „Ziel muss es bleiben, eine deutliche Reduzierung der Gesamtverschuldung des Landkreises zu erreichen“, so der Staatssekretär.

Um auch künftig die Leistungskraft des Landkreises zu sichern und der veränderten Entwicklung anzupassen, wurde im Weiteren angeordnet, auch das Haushaltssicherungskonzept mit der Nachtragshaushaltssatzung anzupassen.

„Der tatsächliche Konsolidierungsbedarf ist mit rd. 13,1 Mio. EUR wesentlich höher als der ausgewiesene Fehlbedarf,“ so der Staatssekretär. „Diese Entscheidung ist notwendig, um für die Konsolidierung des Kreishaushaltes keine weitere Zeit zu verlieren!“