Keler: Kontoabfragen durch die Finanzverwaltung angemessen und verhältnisgemäß

Finanzministerin Sigrid Keler wies heute die Vorwürfe der FDP im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kontenabfragen im Land zurück:

„Bei über 810.000 Steuerpflichtigen sind 267 Kontoabfragen im Jahr 2007 verhältnisgemäß. Der geringe Anteil zeigt, dass wir dieses sensible Instrument mit Vorsicht und nur bei begründetem Verdacht einsetzen.“

In der Regel handelte es sich bei den durchgeführten Kontoabfragen um Vollstreckungsfälle. Das bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger dem Staat Steuern schuldet und eine Vollstreckung eingeleitet wurde. Besteht nun im Vollstreckungsverfahren der Verdacht, dass die Zahl der Konten und die Vermögensverhältnisse nicht korrekt angegeben wurden, kann dies durch eine Kontoabfrage überprüft werden. Hier erhält das Finanzamt allerdings nur die Stammdaten des Kontos, also den Namen des Kontoinhabers, das Geburtsdatum, die Kontonummer, Depots sowie das Eröffnungs- und Auflösungsdatum.

Erst wenn sich bei Überprüfung dieser Daten die Verdachtsmomente erhärten, kann das Finanzamt durch ein Ersuchen an die jeweilige Bank die Kontoauszüge einsehen. Vor Beginn und nach Abschluss dieses Verfahrens wird der Betroffene vom Finanzamt über die Kontoabfrage informiert.

Finanzministerin Keler: „Das Instrument der Kontoabfrage ist das letzte Mittel, das wir einsetzen, um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Wir schulden es den vielen ehrlichen Steuerzahlern und der Allgemeinheit, dass wir die schwarzen Schafe erwischen. Denn für deren Steuerschulden stehen am Ende wir alle ein.“