Kein Kind wird benachteiligt!

Bildungsministerium bietet freien Schulen Lösungen zur Finanzierung an

Zum 1. August 2010 werden die neuen Regelungen des Schulgesetzes auch im Hinblick auf die Finanzhilfen des Landes für Privatschulen umgesetzt. Grundlage für die Berechnung der Finanzhilfen sind die Standards für 22 öffentliche Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, an denen ca. 1.300 Schülerinnen und Schüler lernen. Das Bezugsjahr war auf ausdrücklichen Wunsch der freien Schulträger das Jahr 2009 und nicht – wie im Entwurf des Schulgesetzes ursprünglich vorgeschlagen – das Jahr 2008. Das neue Schulgesetz behandelt freie und staatliche Schulen sowie freie Schulen untereinander erstmals nach den gleichen Maßstäben.

Grundlage für die Berechnung der Zahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft sind die Personalausgaben des Landes für die staatlichen Schulen. Dabei wird durch das Schulgesetz genau vorgegeben, welche Aufwendungen einzubeziehen sind. Diese Aufwendungen sind Grundlage für schülerbezogene Finanzzuweisungen auch bei den Schulen in freier Trägerschaft. Daraus ergibt sich, dass anders als in den Vorjahren die tatsächliche Schülerzahl Maßstab für die Höhe der Zahlung ist. Dieses führt im Ergebnis zur Ausstattungsgerechtigkeit zwischen freien und staatlichen Schulen. Während alle übrigen allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft 85% der Personalausgaben für einen Schülerplatz an staatlichen Schulen erhalten, werden den Schülern an privaten Förderschulen sogar 100% zugewiesen. Damit erfolgt für die Förderschulen zur individuellen Lebensbewältigung eine finanzielle Gleichstellung für die notwendigen umfassenden schulischen Ausstattungen.

Am 23.07.2010 hat das Bildungsministerium mit den freien Trägern der Privatschulen die Auswirkungen der neuen Kostensätze erörtert. Dabei ging es insbesondere um Lösungsmöglichkeiten für die Schulen, die mit einer Senkung der Höhe der Finanzhilfe rechnen müssen. Das Bildungsministerium hat die von den Absenkungen betroffenen Förderschulen zur individuellen Lebensbewältigung darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den erheblichen schulischen Ausstattungen soziale Leistungen der Kranken- und Pflegekassen ebenso zur Erfüllung der Rechtsansprüche der Kinder herangezogen werden müssen. Derartige nichtschulische Angebote werden auf der Grundlage der Sozialgesetze auch bei den öffentlichen Schulen auf diese Weise finanziert.

Um den Übergang in das neue System ohne Nachteile für die betroffenen Schüler zu garantieren ist die Landesregierung bereit, eine Anschubfinanzierung für Härtefälle zu gewährleisten. Diese Mittel sollen den Start in das Schuljahr 2010/2011 absichern. Die freien Träger haben diese Vorgehensweise begrüßt. Es werden den freien Schulträgern hierfür bilateral Angebote unterbreitet, um einen guten Start in das Schuljahr 2010/2011 abzusichern.