Kabinett billigt Zielvereinbarungen mit den Hochschulen 2016 bis 2020

Weichen für Entwicklungs- und Leistungsziele sind gestellt


Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben sich auf die Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2020 verständigt. Das Kabinett hat sie heute in Schwerin gebilligt. Alle fünf Jahre schließen die Hochschulen mit der Landesregierung Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele ab. Die Zielvereinbarungen treffen Regelungen zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Forschung, zu den Studienfächern und Studiengängen, zu den Forschungsschwerpunkten an den Hochschulen und schreiben das Budget einer Hochschule fest.

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„Nach der Einigung über die Hochschulfinanzierung und die Verwendung der sogenannten BAföG-Millionen haben sich die Hochschulen und die Landesregierung über die Weiterentwicklung in den kommenden fünf Jahren verständigt“, sagte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Die Weichen für die Entwicklungs- und Leistungsziele an den Hochschulen sind gestellt. Den Zielvereinbarungen ging ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Den Rektorinnen und Rektoren und allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen danke ich für ihre konstruktive Zusammenarbeit“, betonte Brodkorb.

Mit dem Vorliegen der Zielvereinbarungen setzt die Landesregierung einen Beschluss des Parlaments um. Nach Zustimmung des Landtags zu den Eckwerten schließen die Hochschulen und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zielvereinbarungen ab. Nach der Billigung des Kabinetts werden die Zielvereinbarungen den Hochschulleitungen zur Unterzeichnung übersandt und dem Landtag vorgelegt.

„Bei den Zielvereinbarungen lassen sich inhaltlich drei strategische, hochschulübergreifende Schwerpunkte ausmachen. Darüber hinaus bilden die Zielvereinbarungen auch die Ergebnisse der Lehrerbedarfsprognose ab“, erläuterte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Zu den gemeinsamen Schwerpunkten gehören die Exzellenzforschung, die Umsetzung der inklusiven Hochschule und die Frauenförderung“, so Brodkorb.

Die strategischen, hochschulübergreifenden Schwerpunkte im Detail:

Exzellenzforschung
Die Landesregierung unterstützt die Beteiligung der Universität Greifswald und der Universität Rostock am Nachfolgeprogramm zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zunächst mit Mitteln in Höhe von jeweils 100.000 Euro. Darüber hinaus stellt das Land aus dem ESF 28,5 Mio. Euro für ein Landesforschungsprogramm bereit.

Inklusive Hochschule
Die Universität Rostock bietet für alle Hochschulen didaktische Fortbildungen an, die die Kompetenz zu einer barrierefreien Gestaltung von Lehr- und Lernangeboten vermitteln. Dafür stehen 250.000 Euro zur Verfügung.

Frauenförderung
An den Hochschulen soll insbesondere der Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren erhöht werden. Für die Frauenförderung stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung. Je erfolgreicher eine Hochschule ist, desto mehr Mittel kann sie erhalten.

Die Landesregierung schließt jeweils eine Zielvereinbarung mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, mit der Universität Rostock, mit der Hochschule für Musik und Theater Rostock, mit der Hochschule Neubrandenburg, mit der Fachhochschule Stralsund und mit der Hochschule Wismar ab.

Neben den Entwicklungs- und Leistungszielen sind darin die Bauvorhaben, die Gesamtfinanzierung der Hochschulen, die Stellenzahl, die Ergebnisse der BAföG-Einigung, die Hochschulpaktmittel und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Die Hochschulpaktmittel für den Zeitraum 2016 bis 2023 haben einen Umfang von 99 Mio. Euro. Bei der Großgeräteförderung sind es für die Jahre 2016 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 49 Mio. Euro. Im Bereich der laufenden Zuschüsse stellt das Land rund 1,8 Mrd. Euro bereit. Hinzu kommen die bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau.

Einzelne Schwerpunkte der Hochschulen im Detail:

Universität Rostock
• Einrichtung einer weiteren Professur für Grundschulpädagogik sowie Verdopplung der dauerhaften Studienanfängerkapazitäten auch nach Auslaufen des Hochschulpaktes
• frühzeitige Wiederbesetzung und Erhalt einer Professor im Bereich Energieforschung (Elektrotechnik)
• Einrichtung eines Studiengangs für Ur- und Frühgeschichte

Universität Greifswald
• Fortführung der Baltistik/Ukrainistik
• Fortfinanzierung des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs
• Wiederaufnahme des Studienangebots „Lehramt Mathematik“

Hochschule für Musik und Theater Rostock
• Einrichtung vier zusätzlicher Professuren
• Mittel für eine Theater- und Orchesterakademie in Höhe von jährlich bis zu 150.000 Euro

Hochschule Neubrandenburg
• Einrichtung einer Professur für Gartengeschichte/Gartendenkmalpflege
• besondere Unterstützung für die Hochschulbibliothek in Höhe von einmalig 550.000 Euro

Fachhochschule Stralsund
• Einrichtung einer zusätzlichen Professur „Regenerative Energietechnik“

Hochschule Wismar
• Ostinstitut an der Hochschule gesichert
• Sicherung des Müther-Archivs mit dem Nachlass Ulrich Müthers

Pressemitteilung / Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V

Foto/Michels: Die Hochschule Wismar darf sich über die Sicherung des Ostinstitutes freuen. Zudem wird das Müther-Archiv mit dem Nachlass von Ulrich Müther gesichert.