Jäger mahnt zügige Neuregelung der Sicherheitsverwahrung an

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat eine zügige Verständigung auf eine verfassungs- und europarechtlich zulässige Neuregelung der bisherigen Sicherungsverwahrung angemahnt.

Wir können uns angesichts der bereits entstandenen Verunsicherung in der Bevölkerung keine ewig langen Debatten mehr leisten. Wir brauchen eine zügige Neuregelung, die verfassungs- und europarechtlich einwandfrei ist und den Schutz der Menschen vor potentiellen unberechenbaren Straftätern sicherstellt“, machte Dr. Jäger deutlich.

Der CDU-Landtagsabgeordnete verwies darauf, dass die Neureglung durch den Bund getroffen werden müsse. Seit die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte am 11. Mai 2010 die Rechtsmittel der Bundesregierung gegen ein Urteil vom 17. Dezember 2009 zurückgewiesen hat, sei klar, dass es eine Neuregelung für die bisherige nachträgliche Sicherheitsverwahrung geben müsse. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 17. Dezember 2009 entschieden, dass es gegen Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, wenn ein Sicherungsverwahrter, der unter Geltung des früheren Rechts mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen musste, nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung in dauerhafte Sicherungsverwahrung gelangt.

„Die Sicherungsverwahrung ist nicht neu. Sie war immer das schärfste Instrument gegenüber Straftätern. Die Täter wurden einer Gesamtwürdigung unterzogen, bei der die Zahl der Verurteilungen, die Länge des Freiheitsentzugs und andere – auch persönliche – Faktoren berücksichtigt wurden. Seit 1998 wurden die Anforderungen für die Verhängung der Sicherungsverwahrung durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen schrittweise gesenkt. Insoweit müssen wir heute den Murks von Rot-Grün ausbaden“, so der CDU-Abgeordnete.

„Die CDU setzt auf den Schutz vor potentiellen unberechenbaren Straftätern. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte muss umgesetzt werden. Es muss aber nicht bedeuten, dass nun gefährlichste Täter auf freien Fuß kommen. Wir wollen eine Unterbringung in zuverlässig geschlossenen Einrichtungen, die räumlich von Haftanstalten getrennt sind. Wie diese Unterbringung auszugestalten ist, muss das Bundesjustizministerium vorschlagen“, machte Dr. Armin Jäger deutlich.

Abschließend wies der CDU-Abgeordnete die Vorschläge für eine Bekanntmachung von Wohnorten von entlassenen Straftätern zurück. Man brauche keinen öffentlichen Pranger, sondern einen rechtskonformen Schutz der Bevölkerung durch die sichere Unterbringung von weiterhin gefährlichen Tätern.

Jutta Hackert