Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Amtes sind auch 2008 ganzjährig und mit Laptop unterwegs

Der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, wird in den alten Ländern seit 1957 und in den neuen Ländern seit 1991 durchgeführt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich rund 8 000 Haushalte von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Wie das Statistische Amt mitteilt, verteilt sich die Befragung über das Kalenderjahr. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.

Zweck des Mikrozensus ist es, deutschlandweit Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu gewinnen. In Mecklenburg-Vorpommern sind jährlich rund 8 000 Haushalte, deren Wohnungen durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurden, zu befragen.

Haushalte, die zu den ausgewählten Wohnungen gehören, sind für den überwiegenden Teil der Fragen gemäß Paragraf 7 Mikrozensusgesetz (MZG 2005 vom 24. Juni 2004) zur Auskunft verpflichtet. Eingehend geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Erhebungsbeauftragte des Mikrozensus suchen die Haushalte auf und bieten Unterstützung bei der Beantwortung der gesetzlich vorgeschriebenen Fragen. Im Haushalt wird ein persönliches Interview geführt, welches durchschnittlich etwa eine halbe Stunde in Anspruch nimmt. Die Angaben werden mit einem Laptop erfasst.

Die Erhebungsbeauftragten des Mikrozensus sind auch 2008 ganzjährig unterwegs und befragen die Haushalte. Das Auswahlverfahren legt dabei fest, ab welcher Kalenderwoche ein konkreter Haushalt aufgesucht werden kann. Im Kalenderjahr wird der einzelne Haushalt jedoch nur einmal befragt.

Die Nachfragen zum Haushalts-, Familien- und Erwerbszusammenhang beziehen sich stets auf die jeweils dem Interviewtermin vorangegangene Woche. Ihren Besuch kündigen Erhebungsbeauftragte des Statistischen Amtes bei den Haushalten in der Regel schriftlich an oder sie vereinbaren vor Ort Termine. Erhebungsbeauftragte des Mikrozensus führen immer einen Interviewerausweis des Statistischen Amtes mit sich.

Auf Wunsch haben auskunftspflichtige Haushalte auch die Möglichkeit, einen Erhebungsbogen selbst zu bearbeiten. Diese Fragebogen können sie von den Erhebungsbeauftragten erhalten. Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstverständlich und gewährleistet. Alle Einzelangaben werden ausnahmslos geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Die Ergebnisse des Mikrozensus werden durch das Statistische Amt regelmäßig veröffentlicht. Sie stehen damit nicht nur Politik, Verwaltung und Wissenschaft, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern interessiert sind.

Weitere Informationen zum Mikrozensus und seinen gesetzlichen Grundlagen ist auf der Internet-Seite des Statistischen Amtes unter www.statistik-mv.de unter Neu/Aktuell zu erhalten.