Jugendarbeit statt schärfere Jugendstrafe

Die Debatte um das Jugendstrafrecht löst keine Probleme. Der empirische Nachweis, dass eine Verschärfung die Jugendkriminalität verringert, fehlt bis heute.

Der LJR M-V fordert die zügige Umsetzung des im Dezember 2007 verabschiedeten Jugendstrafvollzugsgesetzes M-V. Dieses Gesetz kann ein richtiger Weg sein, jugendliche Gefangene zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen.

Eine intakte Gesellschaft muss die Rahmenbedingungen setzen, damit das persönliche Umfeld von Kindern und Jugendlichen in der Familie, Schule, Ausbildung und Beruf ausreichend Rückhalt und Sicherheit in der Entwicklung bieten kann, damit Jugendkriminalität gar nicht erst entsteht.

Dazu gehört auch die Jugendarbeit. Hier werden Kooperationsbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft und Erfolgserlebnisse vermittelt. Jungen Menschen werden ernst genommen und erhalten die Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen und sich auszuprobieren. Sie können sich in Gruppen organisieren, lernen mit Konflikten umzugehen und praktizieren demokratisches Leben. Jugendarbeit stärkt die soziale Kompetenz, damit es gar nicht erst zur Delinquenz kommt.

Der Landesjugendring sieht die Kommunen in der Pflicht, die Jugendarbeit qualifiziert auszubauen. Dazu gehört auch die Bereitstellung finanzieller Mittel.
Der Landesjugendring verurteilt die populistischen Äußerungen in der Debatte, die junge Menschen lediglich als Delinquenten wahrnimmt und Aggressionen gegen Bürger mit Migrationshintergrund schürt. Das Erzeugen von Angst und Dauerbedrohungszuständen als Herrschaft durch Angst vergiftet den Generationenvertrag, der die Jugend zum starken und selbstbewussten Partner benötigt.