Innenministerium erlässt Anordnung zur Haushaltsaufstellung 2009 in Rostock

Haushaltssatzung muss bis 31. März beschlossen seinRostock muss bis zum 31. März 2009 den Beschluss einer Haushaltssatzung für das laufende Jahr fassen und dem Innenministerium vorlegen. Mit dieser Anordnung beantwortet das Innenministerium heute die gegenseitigen Bitten von Oberbürgermeister und Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, das jeweils andere Organ der Stadt durch einen Beauftragten zu ersetzen.

Zunächst hatte die Bürgerschaft im Dezember letzten Jahres eine entsprechende Bitte an die Kommunalaufsicht gerichtet. Ihre Beschlüsse zur Aufstellung des Haushalts und zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden vom Stadtoberhaupt nicht umgesetzt, sondern mit Widerspruch und Beanstandung belegt. Der Oberbürgermeister wiederum setzte sich zur Wehr und forderte danach vom Innenministerium,  an Stelle der Bürgerschaft einen Beauftragten einzusetzen. So versuchten die Rostocker Kommunalorgane, den jeweils offensichtlich ungeliebten Partner bei der Aufstellung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht aus dem Weg räumen zu lassen.

„Mit der Anordnung und Fristsetzung appelliere ich an die Verantwortlichen der Stadt, sich an ihre ureigene Pflicht zu erinnern, Entscheidungen zum Wohle der Stadt zu treffen, auch, wenn dabei Abstriche an eigenen Positionen erforderlich sind“, so Innenminister Caffier.  „Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen in Rostock, auch mit Blick auf die Kommunalwahlen im Juni dieses Jahres, die letzte Chance zur Ausübung ihres Rechts zur kommunalen Selbstverwaltung in Sachen Haushaltsaufstellung nutzen und vor den Bürgern der Stadt keinen Offenbarungseid leisten wollen. Es ist fünf vor zwölf und meine Geduld nicht grenzenlos!“

Der Minister verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die aktuell vom Land zur Konjunkturbelebung zur Verfügung gestellten Gelder nur dann auch von der Hansestadt Rostock in Anspruch genommen werden können, wenn die zu fördernden Projekte auf der Grundlage einer rechtswirksamen Haushaltssatzung in Angriff genommen werden. Es sei Pflicht eines jeden Mandatsträgers, die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung so kurz wie möglich zu halten. Denn nicht auf rechtlichen Verpflichtungen beruhende Leistungen, wie z.B. auch Zuweisungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder Kultur- bzw. Sportvereine, sind ohne rechtswirksamen Haushalt nicht zulässig.

Auch inhaltlich macht das Innenministerium dem Rostocker Haushalt zwei Vorgaben. Es wird angeordnet, dass der Haushalt keinen neuen jahresbezogenen strukturellen Fehlbedarf enthalten darf und einen Abbau des Altfehlbetrages (z. Zt. rund 210 Mio. Euro) in Höhe von mindestens 22 Mio. Euro ausweisen muss