IHK: Urteil zur Bäderregelung trifft Einzelhändler hart

Mit Unverständnis hat die IHK zu Schwerin das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Kenntnis genommen, nach dem die Läden in den Urlaubsorten in Mecklenburg-Vorpommern künftig häufiger geschlossen bleiben müssen.

Für die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns bedeute das Urteil einen absoluten Rückschlag.

´Die bisherige Möglichkeit des Einzelhandels, in touristischen Zentren auch an Sonntagen zu öffnen, stellt für die Unternehmen oftmals die einzige Chance zum Überleben da. Gerade in einem Tourismusland erwarten die Gäste offene Geschäfte und lassen gern ihr Geld in unserem Land. Das heutige Urteil konterkariert diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre´, zeigt sich Angela Preuß, Geschäftsbereichsleiterin Standortpolitik bei der Schweriner IHK, enttäuscht. Im Nachbarland Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um Urlauber steht, ist die Bäderverordnung aus Sicht der IHK zudem bereits jetzt deutlich moderater.
Im Wettbewerb um den Touristen wirft die Entscheidung Mecklenburg-Vorpommern deshalb wieder zurück. ´Sowohl für Übernachtungsgäste als auch Tagestouristen ist Einkaufen etwas, das zum Urlaub ebenso gehört wie schöne Natur und kulturelle Angebote´, kritisiert Preuß das Urteil. Nicht nur für das Gastgewerbe seien Touristen eine wichtige Einnahmequelle, auch der Einzelhandel profitiert in erheblichen Maße. Studien zufolge geben Tagestouristen rund 870 Mio. Euro im Einzelhandel von Mecklenburg-Vorpommern aus, hinzu kommen weitere 620 Mio. Euro Einnahmen durch Übernachtungsgäste.

Die Schweriner IHK fordert nun eine zügige Überarbeitung der Regelung. ´Angesichts des Saisonstarts in diesen Wochen benötigen die Unternehmen sehr schnell Rechtssicherheit´, so Preuß. Nur dadurch sei es möglich, die Erfolgsgeschichte Tourismus im Land fortzusetzen.