IGeL: Was Patienten wissen sollten

Rostock. 9.10.2008 – Der Begriff „IGeL“ steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“

und bedeutet für Patienten, dass sie diese zusätzlichen Untersuchungen oder Behandlungen beim Arzt selbst bezahlen müssen, denn die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

„In unsere Beratungsstelle kommen Patienten häufig erst nachdem sie eine IGeL-Leistung in Anspruch genommen haben“, berichtet Selma Lindner von der Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in der Rostocker Verbraucherzentrale. „Sie fragen dann z. B. nach, ob die Zusatzleistung nicht doch noch nachträglich von der Krankenkasse übernommen werden könnte. Zum Teil gibt es aber auch Überraschungen über die Höhe der Rechnung.“  Weil es sich hier aber nie um sofort notwendige medizinische Behandlungen oder Untersuchungen handelt, sollten Patienten sich in jedem Fall ausreichend Bedenkzeit zwischen Beratungs- und Behandlungstermin lassen.

IGeL-Leistungen werden in vier Gruppen eingeteilt:

1. Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, z. B. Eignungsuntersuchungen.

2. Medizinisch-kosmetische Leistungen, z. B. Schönheitsoperationen.

3. Früherkennungsuntersuchungen, die ohne medizinische Notwendigkeit auf Wunsch der Patientinnen und Patienten durchgeführt, aber beibegründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden, z. B. Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung.

4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen zurzeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist, z. B. Bioresonanztherapie.

„Um entscheiden zu können, ob die angebotene Leistung im Einzelfall sinnvoll ist, sollten Patienten sich Nutzen und Risiko für ihre Gesundheit in jedem Fall ausführlich vom Arzt erklären lassen“, rät die Patientenberaterin. „Und vergessen Sie nicht, sich vor der Inanspruchnahme eine schriftliche Kostenaufstellung geben zu lassen.“

Weitere Informationen finden interessierte Verbraucher anschaulich in der kleinen Broschüre „Patiententipps zu IGeL-Leistungen“. Diese gibt es als kostenfreien Download auf der Internetseite der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. unter www.nvzmv.de