Harte Strafen für gewalttätige Demonstranten schützen Demonstrationsrecht

Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Henning von Storch, hat die Justiz für die harten Strafen in Zusammenhang mit den gewalttätigen Demonstrationen beim G8-Gipfel gelobt. Damit schütze die Justiz auch das Demonstrationsrecht.
„Der Rechtsstaat muss klar Flagge zeigen, wenn Chaoten und Randalierer bewusst Gesetze überschreiten, Personenschäden und Eigentumsverletzungen in Kauf nehmen. Die heutige Aburteilung eines Steinewerfers der Anti-G8-Demonstrationen zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ist ein klares Signal, dass Gewalt als Mittel der politischen Artikulation und Auseinandersetzung nicht geduldet wird.

Die schweren von Linksextremisten verursachten Krawalle in Rostock am 2. Juni 2007 waren durch nichts zu rechtfertigen. Durch den besonnenen Einsatz der Polizei konnte eine Ausbreitung der Eskalation vermieden werden. Wenn gewaltbereite Demonstranten aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus ihre kriminellen Taten begehen, untergraben und gefährden sie zugleich das Demonstrationsrecht. Deshalb dient das harte Durchgreifen der Justiz gegen diese Täter auch dem Schutz des grundgesetzlich verankerten Demonstrationsrechts“, so Dr. Henning von Storch.