Harry Glawe: Kommunalkombi ist angelaufen

Kommunen sollten beherzt zugreifen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, hat die Kommunen des Landes dazu aufgerufen, das Programm „Kommunal-Kombi“ zu nutzen. Bund und Land unterstützen das Programm zur Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen mit monatlich bis zu 950 € pro Arbeitnehmer. In 15 Landkreisen und kreisfreien Städten kann das Programm genutzt werden.

„Die Kommunen sollten im Interesse der betroffenen Arbeitslosen und angesichts der Höhe der Unterstützung von Land und Bund beherzt zugreifen. Kommunen, aber z. B. auch Wohlfahrtsverbände oder Vereine mit Zustimmung der kommunalen Arbeitgeber, können die Mittel beantragen. Das Programm soll ganz ausdrücklich auch der Stärkung der kommunalen und sozialen Strukturen vor Ort dienen“, so Harry Glawe.

„Der Bund gewährt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des monatlichen Arbeitnehmerbruttoentgelts (maximal 500 Euro) + einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitsgebers in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich + weitere 100 Euro, wenn eine Person über 50 Jahre eingestellt wird. Das Land gibt zusätzlich für bis zu 2.000 Fälle einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro. Damit kann insgesamt ein Lohnkostenzuschuss von maximal 950 € ausgereicht werden“, machte Harry Glawe deutlich.

„Ziel ist es, das gesamte Bewilligungs-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweis-verfahren über das Bundesverwaltungsamt abzuwickeln. Hierzu laufen die letzten Gespräche. Die Kommunen und andere Antragsberechtigte sollten jetzt zügig beim Bundesverwaltungsamt (BVA) die bereitstehenden Gelder beantragen. Die Richtlinie und die Antragsformulare stehen unter www.kommunal-kombi.bund.de zum Herunterladen im Netz. Zudem gibt es eine Hotline (Tel. Nr.: 0228 99-358-5700). Alle kreisfreien Städte und Kreise, mit Ausnahme der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust und Bad Doberan können an dem Programm partizipieren“, so Harry Glawe.