Günter Rühs: Beim Nichtraucherschutz standhaft bleiben!

Der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Aufweichung des Nichtraucherschutzes zurückgewiesen.

„Beim Nichtraucherschutz müssen wir standhaft bleiben“, forderte Günter Rühs heute im Landtag. „Die Forderung der FDP zur Lockerung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten ist genauso zurückzuweisen, wie das Ansinnen, in Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheimen, Schülerheimen) Raucherbereiche und Raucherräume einzurichten.

„Die von einigen Interessenvertretern öffentlich beklagten Umsatzrückgänge in der Gastronomie sind bislang nicht seriös zu belegen. Bevor der Gesetzgeber handelt, sind solide belegte Daten und Fakten notwendig. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich im Rahmen der Gesetzesarbeit der DEHOGA als Verband der Branche gegen Ausnahmen ausgesprochen hatte.

Völlig unverständlich wäre es sicher, in den Bildungseinrichtungen jetzt wieder Raucherecken und Raucherräume einzurichten. Es ist noch nicht lange her, dass der Bundesgesetzgeber die Altersgrenze für das Rauchen von 16 auf 18 Jahren angehoben hat. Die Einhaltung dieser Grenze müssen wir durchsetzen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Nikotins zu schützen. Das Nichtraucherschutzgesetz zeigt bereits positive Erfolge. So wird ein rückläufiger Absatz von Tabakprodukten ebenso festgestellt wie erste Erfolge in der Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, so Günter Rühs abschließend