Große Koalition stärkt Wassertourismus – Mecklenburg-Vorpommern wird profitieren

SPD und CDU/ CSU im Deutschen Bundestag wollen die Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports erhöhen. Bürokratische Hürden sollen abgebaut, Regelungen vereinfacht und transparenter werden.

Dies wird in einem gemeinsamen Antrag der Koalitionspartner, der heute im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beraten wird, deutlich.

„Wir wollen mehr junge Menschen für den Wassertourismus begeistern. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins zu überprüfen“, erklärt einer der Initiatoren des Antrags, der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hans- Joachim Hacker. Außerdem soll der Fragekatalog zum Erhalt eines Funkzeugnisses überarbeitet werden.

Die Antragsteller fordern außerdem die Überarbeitung der bisher bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards. Erleichterungen sollen hier möglich werden. Vereinfachungen dürfen jedoch die Sicherheit der Wassersportler nicht gefährden, so die Vertreter der Großen Koalition.

Das See- und Schifffahrtsrecht soll in Deutschland übersichtlicher werden. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, mittelfristig die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt zusammenzuführen. Außerdem sollen mit der frühzeitigen Veröffentlichung aller neuen rechtlichen Regelungen im Wassersportbereich im Internet die Skipper in Zukunft sich besser informieren können. Das schafft mehr Transparenz und Bürgernähe.

Mecklenburg- Vorpommern wird von der Umsetzung der Forderungen profitieren.
Der Nordosten Deutschlands lebt von der Attraktivität seiner Wassersportreviere an der Ostsee und der Mecklenburgischen Seenplatte. Viele Wassertouristen aus Deutschland und dem Ausland besuchen jährlich unser Land. Das fördert die Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. Diese Entwicklung wird durch den vorliegenden Antrag unterstützt.

Weitere Forderungen des Antrags der Fraktionen CDU/ CSU und SPD mit dem Titel „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports fördern“ sind:

• Einführung einer Unfallstatistik, in der Unfälle mit Sportbooten gesondert aufgeführt werden
• Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für die amtlichen Sportbootführerscheine
• Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich unter Berücksichtigung des Flaggenrechtsgesetzes