Glawe: Vergütungsregelung für Telegesundheitsschwester AGnES noch möglich

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, zeigte sich zuversichtlich, dass „Schwester AGnES“ noch rechtzeitig in die Regelversorgung aufgenommen werden kann und die vom Gesetzgeber geforderte Abrechnungsmöglichkeit eröffnet wird.


„Am 14. März 2008 hat die Politik den Weg für die flächendeckende Einführung des AGnES-Konzeptes einer Telegesundheitsschwester zur Entlastung von Hausärzten in ländlichen und von hausärztlicher Unterversorgung bedrohten Regionen geebnet. AGnES steht hierbei für Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention.

Der Deutsche Bundestag hat im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes eine Ergänzung im § 87 SGB V vorgenommen. Damit wird der Bewertungsausschuss aus Vertretern der Krankenkassen und Kassenärztlichen Bundesvereinigung beauftragt, mit Wirkung zum 01. Januar 2009 eine Vergütungsregelung für ärztlich angeordnete Leistungen in der Häuslichkeit der Patienten zu treffen.

Es ist richtig, dass diese Regelung zum 31. Oktober 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 erfolgen sollte. Trotzdem gibt es noch die Chance, in letzter Minute eine Einigung zu erzielen und eine Vergütungsregelung festzulegen. Diese Möglichkeit ist nicht zuletzt in § 87 Abs. 6 SGB V gegeben, wonach das Bundesministerium für Gesundheit eingreifen kann. Die unzumutbare Hängepartie muss dringend beendet werden!

Eine Übergangsfinanzierung von AGnES aus Landes- und EU-Mitteln, wie sie in Brandenburg vorgesehen ist, sehe ich mit großer Skepsis. Zum einen entlässt das Land damit Bund und Selbstverwaltung aus der Verantwortung. Zum anderen würden wichtige Gelder gebunden, die angesichts der Konjunkturkrise an anderer Stelle dingend benötig werden“, so Harry Glawe abschließend.