Diskussion um Zweitwohnsteuer für Gartenlauben hat zwei Seiten

Landtagsantrag der Fraktionen von SPD und CDU nimmt Kleingartenvereine nicht aus der Pflicht

Die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Angelika Peters, hat sich heute noch einmal darum bemüht, Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Landtagsantrag der Fraktionen von SPD und CDU „Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen“ auszuräumen. So werde die Landesregierung zwar aufgefordert, dass Erheben einer Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen zu unterbinden, was aber nicht bedeute, dass die Kleingartenvereine aus der Pflicht genommen seien, dass Bundeskleingartengesetz, welches ständiges Wohnen in Gartenlauben untersagt, durchzusetzen.

Die Kommunen hätten es als Anerkennungsbehörde für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit in der Hand, sich alle drei Jahre über die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung nach Bundeskleingartengesetz mit Prüfbericht unterrichten zu lassen. Das bedeute auch, dass im Falle einer Aberkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit auch die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nach dem Kommunalabgabengesetz möglich sei.

„Unser Antrag“, so Peters, „fordert sowohl die Kommunen als auch die Kleingartenvereine zu vertrauensvoller Zusammenarbeit auf, um Rechtssicherheit zu schaffen. Einen Hinweis auf diesen Zusammenhang hätte ich mir auch von der CDU-Abgeordneten Frau Beate Schlupp in ihren Äußerungen gegenüber der Presse gewünscht.“

„Klar ist: Wenn von den Kleingärtnern die Bedingungen des Bundeskleingartengesetzes erfüllt werden, darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden“, so Angelika Peters abschließend.