Gentechnikgesetz verfassungskonform

Backhaus begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Nach gestrigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist der Gesetzgeber berechtigt Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Somit wurde die Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikgesetzes und die bestehende Haftungsregelung bestätigt.

Sachsen-Anhalt hatte geklagt, weil es die im Gesetz formulierten strengen Auflagen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen für verfassungswidrig hielt. Die Karlsruher Richter schreiben jedoch in ihrer Entscheidung zur Gentechnik, dass das Aussäen gentechnisch veränderter Pflanzen unerwünschte und sogar schädliche Wirkungen haben kann. Deshalb sehen sie es als geboten an, nicht nur den Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, enge Grenzen zu setzen, sondern auch der Wissenschaft.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Gericht in Karlsruhe hat durch die Ablehnung des Normenkontrollantrags von Sachsen-Anhalt die Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikgesetztes, das unter Rot-Grün erarbeitet wurde, bestätigt. Damit herrscht Rechtssicherheit für die Landwirte“, so Backhaus.

Das Gerichtsurteil hat die bestehende Haftungsregelung voll bestätigt. Demnach muss der Landwirt, der gentechnisch veränderte Organsimen anbaut, für eventuelle Schäden durch Einträge von GVO bei anderen aufkommen, selbst wenn er alle Vorschriften eingehalten hat. „Er trägt demnach das volle Risiko. Das ist ein eindeutiges Signal an die Landwirte, vor einem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen Vorteile und Risiken genau abzuschätzen. Das bestätigt meine Auffassung, dass es in der derzeitigen Situation keinem Landwirt zu empfehlen ist, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen. Die Vereinbarung, die das Ministerium dazu 2007 mit dem Bauernverband getroffen hat, ist somit aktueller denn je“, so der Umweltminister weiter.

Die Bündnisgrünen stehen dem Urteil ebenfalls wohlgesonnen gegenüber. Claudia Schulz, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern dazu: „Nach dem heutigen Urteil ist der Gesetzgeber ist berechtigt, zum Schutz der hergebrachten Produktionsweise, der Biolandwirte und der Wahlfreiheit der Verbraucher Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Die Gentechnik- und Agroindustrie hat kein Recht, schrankenlos gentechnisch veränderte Organismen auszubringen. Sie muss für Schäden, die sie verursachen, haften.“