Eröffnung einer kostenfreien anwaltlichen Beratungsstelle in Schwerin

Angebot für mittellose Bürger

UMK„Die Einrichtung kostenfreier anwaltlicher Beratungsstellen für mittellose Bürger ist mir auch weiterhin ein dringendes Anliegen. Meine Erfahrungen mit den seit Juni 2008 bei den Amtsgerichten Anklam, Demmin, Wolgast, Ueckermünde und danach auch in Pasewalk eingerichteten anwaltlichen Beratungsstellen sind durchweg positiv“, so Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU).

„Das Angebot einer schnellen und unkomplizierten Rechtsberatung für mittellose Bürger ist auf erfreuliche Resonanz gestoßen. Deshalb halte ich es für unverzichtbar, entsprechende Angebote nunmehr auch im Bereich der größeren Städte des Landes zu unterbreiten. Dabei macht die anwaltliche Beratungsstelle in der Landeshauptstadt Schwerin den Anfang.“

Information:

Die Einrichtung kostenfreier anwaltlicher Beratungsstellen beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und den jeweiligen örtlichen Anwaltsvereinen. Diese Beratungsstellen sind ein zusätzliches Angebot neben der klassischen Beratungshilfe.

Seit dem 3. Juni 2008 – nunmehr auch in Schwerin – können Rechtsuchende hier jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr ohne Termin und Beratungshilfeschein rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die anwaltliche Beratungsstelle umfasst die Bereiche des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrechts. Anspruch auf die kostenlose Rechtsberatung haben u. a. Anspruchsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) sowie kinderreiche Familien mit eher unterdurchschnittlichem Einkommen.

Das Beratungsangebot richtet sich an die diejenigen Rechtsuchenden, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch haben.

Die Prüfung der Bedürftigkeit obliegt dem beratenden Rechtsanwalt. Nach wie vor kann aber Beratungshilfe auch bei einem Anwalt in dessen Geschäftsräumen erteilt werden. In diesem Falle ist von dem rechtsuchenden Bürger indes eine Beratungsgebühr von 10,00 EUR zu entrichten.

Darüber hinaus ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe notwendig, der beim Amtsgericht beantragt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsanwalt selbst die Voraussetzungen der Beratungshilfe prüft und später gegenüber der Staatskasse abrechnet.