Erfolgsgeschichte kostenfreier Beratungsstellen für mittellose Bürger

Erfolgsgeschichte kostenfreier Beratungsstellen für mittellose Bürger wird in Pasewalk fortgeschriebenJustizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) eröffnet am 3. Februar 2009 die neu eingerichtete anwaltliche Beratungsstelle beim Amtsgericht Pasewalk.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Ich freue mich, die fünfte kostenfreie Beratungsstelle für mittellose Bürger beim Amtsgericht Pasewalk zu eröffnen. Seit Juni 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger in den Beratungsstellen in Anklam, Demmin, Wolgast und Ueckermünde bei den dortigen Amtsgerichten das neue Angebot der schnellen und unkomplizierten anwaltlichen Rechtsberatung sehr gut angenommen. Allein beim Amtsgericht Ueckermünde haben in den letzten Monate über 100 Bürger die Beratungsstelle aufgesucht. Nunmehr soll auch im Bereich des Amtsgerichts Pasewalk dieses Angebot ermöglicht werden. Damit wird sichergestellt, dass im dortigen Bereich sozial schwache Bürgerinnen und Bürger kostenlos kompetente Rechtshilfe erhalten.“

Information:

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Mecklenburg-Vorpommersche Anwaltverein haben vereinbart, für mittellose Rechtssuchende  kostenfreie anwaltliche Beratungsstellen an den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Wolgast, Ueckermünde und Pasewalk einzurichten. Diese Beratungsstellen sind als zusätzliches Angebot neben der klassischen Beratungshilfe anzusehen. Seit dem 3. Juni 2008, und ab jetzt auch in Pasewalk, können sich Rechtssuchende in den Beratungsstellen jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ohne Termin und Beratungshilfeschein rechtlich beraten lassen. Die anwaltliche Beratungshilfe umfasst die Bereiche des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrechts. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben u.a. Anspruchsberechtigte nach dem SGB II („Hartz IV“) sowie kinderreiche Familien mit eher unterdurchschnittlichem Familieneinkommen. Das Beratungsangebot richtet sich an diejenigen Rechtssuchenden, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch haben.

In den anwaltlichen Beratungsstellen obliegt die Prüfung der Bedürftigkeit dem beratenden Rechtsanwalt. Nach wie vor kann Beratungshilfe auch bei einem Anwalt in dessen Geschäftsräumen erteilt werden. In diesem Fall ist von dem Bürger eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu entrichten. Darüber hinaus ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe notwendig, der beim Amtsgericht beantragt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsanwalt selbst die Voraussetzungen der Beratungshilfe prüft und später gegenüber der Staatskasse abrechnet.