Wirtschaftsministerium ermöglicht schnellere Auftragsvergabe an Unternehmen

Seidel: Bedürfnissen der Wirtschaft schnell Rechnung tragenDas Land wird das Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat dazu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) erlassen. Diese tritt mit ihrer Veröffentlichung Mitte Februar im Amtsblatt in Kraft.

Alle rechtlichen Möglichkeiten der Beschleunigung bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen sollen ausgeschöpft werden. „Unseren Unternehmen muss durch werthaltige Aufträge schnell und unkompliziert geholfen werden. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse der Wirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Freitag in Schwerin.

Danach ist die Vergabe von Bauleistungen ohne Ausschreibung (Freihändige Vergabe) bis zu einem Auftragswert von bislang 30.000 auf jetzt 100.000 Euro möglich. Für beschränkte Ausschreibungen ist der Auftragswert von 300.000 Euro auf eine Million Euro angehoben worden.

Die Freihändige Vergabe für Liefer- oder Dienstleistungen ist zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt. Bislang lag dieser bei 30.000 Euro. Der Auftragswert bei beschränkten Vergaben steigt von bisher 40.000 auf 100.000 Euro.

„Angesichts der zu erwartenden Zunahme von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ist auf einen fairen Wettbewerb durch eine erhöhte Transparenz zu achten. Mit dem ´Vergabebeschleunigungserlass´ können die Möglichkeiten für die Unternehmen, die das zweite Konjunkturpaket bietet,  schnell und effektiv umgesetzt werden“, so Seidel weiter.

Die Regelungen gelten für zwei Jahre. Sie sind von den  Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, anzuwenden.