E.on Hanse setzt Gaskunden unter Druck – Nicht einschüchtern lassen!

E.on Hanse schaltet auf Angriff und verschickt jetzt Zahlungserinnerungen an Gaskunden, die den Preisen widersprochen und ihre Rechnungen gekürzt haben.

In dem Schreiben wird behauptet, der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Preiserhöhungen bestätigt. Wir sagen: E.on Hanse täuscht seine Kunden. Das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 hat sich mit den Preiserhöhungen der Stadtwerke Heilbronn, nicht mit der Preiskalkulation von E.on Hanse beschäftigt. Diese wird das Landgericht Hamburg in dem noch laufenden Verfahren über die Sammelklage von 54 E.on-Hanse-Kunden unter die Lupe nehmen. Was für die Gaskunden von E.on Hanse gilt, wird beim Hamburger Landgericht entschieden, nicht vom Vorstand vom E.on Hanse – Vorstand in Quickborn – und in Karlsruhe ist es bisher auch noch nicht entschieden worden.

Den Widerspruchskunden raten wir, kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Die von E.on Hanse gesetzte Zahlungsfrist ist nicht verbindlich. Erst wenn der Versorger einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, muss man innerhalb von 14 Tagen handeln und Widerspruch bei Gericht einlegen. Eine Bewertung des von E.on Hanse zitierten Urteils des BGH vom 13. Juni 2007 auf der Internetseite der Neuen Verbraucherzentrale zeigt die Unterschiede zur Situation der E.on Hanse – Kunden.