Prüfung von Eingemeindungen ist regulärer Bestandteil des Reformprozesses

Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist für Enquetekommission ein hohes Gut


Die Obfrau für die Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ in der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, zeigte sich heute verwundert über die vermeintliche Überraschung einiger Kommunalpolitiker über die zuletzt bekannt gewordenen Eingemeindungspläne.

Die Möglichkeit solcher Maßnahmen sei ganz klar im „Zwischenbericht der Enquetekommission zu den Zielen, Leitbildern und Leitlinien der Landesregierung über eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ formuliert worden, wo es heißt: „Eingemeindungen sind zulässig, wenn sie aus Gründen des öffentlichen Wohls geeignet und erforderlich sind.“ Allerdings werde auch darauf hingewiesen dass „ein Eingriff in den Gebietsstand einer Gemeinde das letzte Mittel sei; es dürfe also keine für die Gemeinden weniger schwerwiegenden Möglichkeiten geben.“

„Die Bürgermeister und ihre Bürger können sich also sicher sein, dass wir die Interessen des Landes an der Entwicklung der Städte einerseits und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Umlandgemeinden andererseits sorgfältig gegeneinander abwägen, bevor wir das Mittel der Eingemeindung ins Auge fassen. Es gibt klar formulierte Ziele, die wir erreichen wollen und genau in diese Richtung prüfen wir – nicht mehr und nicht weniger“, so Tegtmeier abschließend.