Einsatz von Automatischen Kennzeichenlesegeräten

Innenminister hält den Einsatz von Automatischen Kennzeichenlesegeräten für verfassungskonform

Wie der Automobilclub ADAC heute mitteilte, soll ein durch den ADAC in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss kommen, dass der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten bei der Polizei in M-V nur mit Einschränkungen verfassungskonform sei.

Das Gutachten, das bislang der Öffentlichkeit im Detail noch nicht vorliegt, kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie sollen zudem eine flächendeckende Überwachung und das Erstellen persönlicher Bewegungsprofile ermöglichen.

Innenminister Lorenz Caffier hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der von der rot-roten Regierungskoalition in das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes eingefügten Regelungen zu zweifeln, da der Einsatz der Kennzeichenlesegeräte an sehr strenge Zulässigkeitsvoraussetzungen gebunden ist.

„Unmittelbar nach dem Abgleich der gescannten Kraftfahrzeugkennzeichen mit dem Fahndungsbestand der Polizei erfolgt bei Negativmeldung eine Löschung der erhobenen Daten. Der normale Autofahrer ist von der hier kritisierten Überwachungsmaßnahme also überhaupt nicht betroffen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Kriminelle unsere Straßen ohne Entdeckungsrisiko als Fluchtwege benutzen“, betonte Innenminister Caffier.