Von 95 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die im kommenden Schuljahr nicht die geforderten Schülermindestzahlen zur Bildung von 1., 5. oder 7. Klassen erreichen, erhalten 87 Schulen vom Bildungsministerium eine Ausnahmegenehmigung zur Bildung von Eingangsklassen.
Von den Schulträgern der betroffenen Schulen wurden Anträge an die oberste Schulaufsichtsbehörde auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von untermaßigen Eingangsklassen gestellt worden.
Entsprechende Ausnahmen konnten erteilt werden für 48 Grundschulen, 17 Regionale Schulen, 1 Integrierte Gesamtschule und 21 Gymnasien.
An folgenden Schulstandorten ist die Einrichtung einer Eingangsklasse abzulehnen, da die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen:
Grundschule Richtenberg, Landkreis Nordvorpommern
Grundschule Sarnow, Landkreis Ostvorpommern
Grundschule Rambin, Landkreis Rügen
Grundschule Glowe, Landkreis Rügent
Regionale Schule Abtshagen, Landkreis Nordvorpommern
Regionale Schule Samtens, Landkreis Rügen
Regionale Schule Neverin, Landkreis Mecklenburg-Strelitz
Regionale Schule Proseken, Landkreis Nordwestmecklenburg
An diesen vier Grundschulen und vier Regionalen Schulen wurden bereits mehrfach die Schülermindestzahlen nicht erreicht und werden zukünftig auch nicht erreicht werden.