Bildungsminister Tesch: „Steinbeis-Gutachten irrt!“

„Kann es sein, dass die heute von der Software AG Stiftung (Darmstadt) vorgelegte Studie, das Land würde seine Schulen in freier Trägerschaft unterfinanzieren, sehr, sehr Interessen geleitet ist?“ so Bildungsminister Henry Tesch.
So wird bei der Bewertung der Kosten beispielsweise nicht beachtet, dass die Privatschulen nicht nur einen Großteil der Personalkosten erstattet bekommen, sondern dass sie auch von den Kommunen des Landes Sachkostenerstattungen erhalten. Dies müsse bei einem Gesamtvergleich ebenfalls berücksichtigt werden. Ebenso ist es fragwürdig, in die Gesamtrechnung die Kosten für die Schulaufsicht durch das Bildungsministerium sowie die Staatlichen Schulämter einzubeziehen, da die Schulaufsicht auch für die Privatschulen gilt.

Falsch ist schließlich die in der Pressemitteilung der Software AG Stiftung aufgestellten Behauptung, dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gäbe, nach dem die Länder etwa 85% der bei staatlichen Schulen anfallenden Kosten übernehmen müssten. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen immer von einer Angemessenheit der Gesamtfinanzierung gesprochen. Die Umsetzung dieses Anspruches ist selbstverständlich Sache des Gesetzgebers und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Ein Leistungsvergleich zwischen den Bundesländern hat gezeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich hohe Erstattungskosten an Schulen in freier Trägerschaft zahlt – dies gilt vor allem für die Grundschulen.

Beispielsweise erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern im Haushaltsjahr 2008 für die Grundschule Benz 3.718 € je Schüler bei einem Fördersatz von 85%. Hochgerechnet auf 100% ergibt sich ein Ansatz von 4.083 € je Schüler. Die durchschnittlichen Gesamtpersonalausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern für einen Schüler an einer öffentlichen Grundschule betragen hingegen lediglich 2.963 €.

Das Ostsee-Gymnasium in Greifswald, ebenfalls in privater Trägerschaft, erhielt 4.261 € je Schüler bei einem Fördersatz von 85%. Hochgerecht auf 100% ergibt sich ein Ansatz von 5.013 € je Schüler. An öffentlichen Gymnasien entstehen Kosten von 3.942 € je Schüler. Eine Gesamtübersicht der Fördersätze ist der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

Der neue Schulgesetzentwurf orientiert sich daher an den Grundsätzen, die auch die Finanzierung der staatlichen Schulen prägen: Die Privatschulen sollen zukünftig wie die staatlichen Schulen auch eine Erstattung erhalten, die sich nicht mehr an der Zahl der Schulklassen, sondern an den Kosten pro Schüler orientiert. Während in der Vergangenheit der Regelfördersatz mit Ausnahme der privaten Förderschulen zwischen 60% und 85% lag, soll zukünftig ein einheitlicher Fördersatz von 85% gelten. Die privaten Förderschulen erhalten weiterhin eine 100%ige Kostenerstattung.