Banken: Falschberatung mit System?

Aufgrund der enormen Nachfrage ist die durch das Bundesverbraucherministerium finanzierte Hotline der Verbraucherzentralen zur Finanzmarktkrise bis zum 19. Dezember verlängert worden.

Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 0800 –  664 85 88 kostenfrei aus dem Festnetz zu erreichen. Seit dem 24. Oktober nutzten bereits mehr als 9000 Anrufer die Möglichkeit, sich nach der Sicherheit ihrer Spareinlagen, Wertpapiere oder Versicherungen zu erkundigen. Der Bedarf ist vielfach höher, denn nur etwa jeder Dreißigste Anruf erreichte bisher eine freie Leitung.

Axel Drückler, Finanzexperte der Neuen Verbraucherzentrale, zieht Zwischenbilanz: „Man kann in vielen Fällen von einer systematischen Falschberatung durch die Banken und Sparkassen sprechen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass vor allem ältere oder gutgläubige Bankkunden gezielt aus ihren sicheren Geldanlagen herausgelockt wurden, um ihnen Fonds oder Zertifikate zu verkaufen.“ Als Argument hätten hohe Renditeversprechen gedient, während die Risiken der Anlagen verharmlost oder völlig unterschlagen worden wären. „Vielen Menschen wird erst im Gespräch mit unseren Beratern an der Hotline klar, welche Anlagen ihnen da eigentlich verkauft wurden“, so Drückler. Der Verbraucherschützer warnt deshalb davor, sich allein auf die Aussagen der Bankberater zu verlassen: „Die Verkäufer der Banken und Sparkassen genießen offenbar  immer noch einen riesigen – und in den meisten Fällen ungerechtfertigten – Vertrauensvorschuss“, stellt Drückler fest. Die aktuelle Krise zeige erneut, wie wichtig eine produkt- und anbieterunabhängige Finanzberatung sei. Die Neue Verbraucherzentrale müsse daher finanziell und personell besser ausgestattet werden, um ihr Beratungsangebot gezielt ausbauen und noch mehr Menschen erreichen zu können.

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei es den Anlegern zudem oft unmöglich, den Banken eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen und ihre Rechte und Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter geltend zu machen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert: „Die Beweislast muss umgekehrt und die Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre verlängert werden“, fordert der Verbraucherschützer. Im Interesse der Anleger müsse der Markt für Finanzprodukte übersichtlicher werden: „Wir brauchen eine einheitliche und verbindliche Kennzeichnung aller Anlageprodukte. So können Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Risiken, aber auch welche Kosten sich hinter den klangvollen Marketingnamen und im klein Gedruckten tatsächlich verbergen.“